Wer wird gefördert?

Kids love Music fördert die musikalische Ausbildung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Instrumental- oder Vokalausbildung durch die Bezuschussung von Unterrichtsgebühren.

 

Förderfähig sind Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren Erziehungsberechtigte sich nachweislich in einer finanziellen Notlage befinden. Eine Bescheinigung hierüber, z.B. über den Bezug von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Ähnliches reicht in der Regel aus.

 

Bei Gewährung eines Förderantrags können bis zu 40 Prozent der Unterrichtsgebühren, jedoch maximal 20 Euro pro Monat (240 Euro jährlich) durch den Sozialfond übernommen werden. Besondere Härtefälle werden mit bis zu 50 Prozent, jedoch höchstens 30 Euro pro Monat (360 Euro jährlich) gefördert.

 

Förderungen sind nur im Rahmen der Liquidität des bdpm Sozialfonds möglich. Einen Antrag auf den Zuschuss von Unterrichtsgebühren können Eltern und Erziehungsberechtigte beim Bundesverband Deutscher Privatmusikschulen einreichen. Das Antragsformular ist bei uns im Büro erhältlich oder steht zum Download auf dieser Seite bereit.

Förderantrag "Kids love Music"
bdpm_KLM_Antrag-auf-Föderung.pdf
PDF-Dokument [134.0 KB]

Kontakt

Sie erreichen uns unter:

 

0 4172 - 96 98 20

 

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